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Häufig gestellten Fragen

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Allgemeine Fragen zur Arbeit als Arzt in Deutschland

🩺 Voraussetzungen, um als ausländischer Arzt in Deutschland zu arbeiten

Wenn Sie als Arzt oder Ärztin aus dem Ausland nach Deutschland kommen möchten, müssen Sie bestimmte formale, sprachliche und rechtliche Voraussetzungen erfüllen.
Hier erfahren Sie, was Sie wissen und vorbereiten sollten, um erfolgreich als Arzt in Deutschland tätig zu werden.


1️⃣ Anerkennung Ihres ärztlichen Abschlusses (Approbation)

Die wichtigste Voraussetzung ist die Approbation – die staatliche Erlaubnis, den Arztberuf in Deutschland selbstständig auszuüben.

  • Ihr ausländischer Abschluss wird auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Medizinstudium geprüft.

  • EU-/EWR-Ärzte: Die Ausbildung wird meist automatisch anerkannt.

  • Nicht-EU-Ärzte: Es erfolgt eine Einzelfallprüfung. Wenn Unterschiede festgestellt werden, müssen Sie eine Kenntnisprüfung ablegen oder entsprechende Berufserfahrung nachweisen.

👉 Ohne Approbation dürfen Sie in Deutschland nicht eigenverantwortlich als Arzt arbeiten.


2️⃣ Nachweis von Deutschkenntnissen

Da Kommunikation im medizinischen Alltag entscheidend ist, benötigen Sie gute Sprachkenntnisse.
Erforderlich sind zwei Sprachzertifikate:

  • Allgemeines Deutschzertifikat – Niveau B2
    (z. B. vom Goethe-Institut, telc, ÖSD oder TestDaF)

  • Fachsprache Medizin – Niveau C1
    (nachgewiesen durch die Fachsprachprüfung bei der zuständigen Ärztekammer)

Erst wenn Sie beide Nachweise besitzen, dürfen Sie in Deutschland ärztlich tätig werden.


3️⃣ Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsrecht

Wenn Sie nicht aus der EU kommen, benötigen Sie zusätzlich:

  • Ein Visum zur Anerkennung der Berufsqualifikation oder zur Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit,

  • Eine Aufenthaltserlaubnis nach §18b oder §18d des Aufenthaltsgesetzes.

💡 Viele Kliniken unterstützen ausländische Ärzte bei diesen Formalitäten.


4️⃣ Benötigte Unterlagen

Für Ihren Antrag auf Approbation sollten Sie folgende Dokumente einreichen:

  • Reisepass oder Personalausweis

  • Ärztliches Diplom / Abschlusszeugnis

  • Fächer- und Stundenübersicht des Studiums

  • Nachweise über Berufserfahrung

  • Tabellarischer Lebenslauf

  • Geburtsurkunde

  • Polizeiliches Führungszeugnis (aus Heimatland und ggf. Deutschland)

  • Ärztliches Gesundheitszeugnis (Nachweis der gesundheitlichen Eignung)

  • Sprachzertifikate (B2 + C1 Medizin)

  • Gültiger Aufenthaltstitel oder Visum

📄 Hinweis: Alle Dokumente müssen beglaubigt und von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt sein.


5️⃣ Kosten und Bearbeitungszeit

  • Gebühren für die Approbation: ca. 200 – 600 €

  • Kosten für die Fachsprachprüfung: ca. 350 – 500 €

  • Bearbeitungszeit: etwa 3 – 6 Monate (je nach Bundesland und Vollständigkeit der Unterlagen)


6️⃣ Alternative: Berufserlaubnis

Falls Ihre Approbation noch nicht abgeschlossen ist, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Berufserlaubnisbeantragen.
Diese ist:

  • zeitlich befristet (meist 1–2 Jahre),

  • regional gebunden (z. B. an eine bestimmte Klinik),

  • und erlaubt Ihnen, unter ärztlicher Aufsicht zu arbeiten, bis Sie die Approbation erhalten.


Zusammenfassung

Um in Deutschland als Arzt zu arbeiten, benötigen Sie:

  1. Approbation (Anerkennung Ihres Diploms)

  2. Sprachnachweise (B2 + C1 Medizin)

  3. Aufenthaltserlaubnis (bei Nicht-EU-Staatsangehörigkeit)

  4. Gesundheits- und Führungszeugnis

  5. Vollständige, beglaubigte Unterlagen

Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Sie offiziell und selbstständig als Arzt oder Ärztin in Deutschland tätig sein.

Die Dauer des Anerkennungsprozesses für ein ausländisches ärztliches Diplom in Deutschland hängt von mehreren Faktoren ab — vor allem vom Bundesland, der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und davon, ob Ihr Abschluss als gleichwertig anerkannt wird.

In der Regel sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von 3 bis 9 Monaten rechnen. In manchen Fällen kann es jedoch schneller gehen oder deutlich länger dauern.


🗂️ Typischer Ablauf und Dauer

  1. Einreichung der Unterlagen
    Nachdem Sie alle Dokumente vollständig, beglaubigt und übersetzt eingereicht haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag.
    🔹 Bearbeitungszeit: ca. 4–12 Wochen

  2. Gleichwertigkeitsprüfung
    Die Behörde vergleicht Ihre Ausbildung mit dem deutschen Medizinstudium.
    Wenn wesentliche Unterschiede festgestellt werden, müssen Sie eine Kenntnisprüfung oder Eignungsprüfungablegen.
    🔹 Bearbeitungszeit: ca. 2–6 Monate

  3. Sprachliche Voraussetzungen
    Sie müssen Ihre Deutschkenntnisse (B2 + C1 Medizin) nachweisen. Wenn Sie noch auf die Fachsprachprüfung warten, kann sich das Verfahren entsprechend verlängern.
    🔹 Je nach Prüfungstermin: zusätzliche 1–3 Monate

  4. Erteilung der Approbation
    Sobald alle Nachweise vorliegen und positiv bewertet wurden, stellt die Behörde Ihre Approbationsurkunde aus.
    🔹 Dauer: ca. 2–4 Wochen nach Abschluss der Prüfung


Insgesamt: realistische Dauer

  • EU-/EWR-Abschlüsse: meist 3–6 Monate

  • Nicht-EU-Abschlüsse: häufig 6–12 Monate (manchmal länger, abhängig von Kenntnisprüfung und Dokumentenprüfung)


💡 Tipp zur Beschleunigung

  • Reichen Sie alle Unterlagen vollständig und korrekt ein (beglaubigt + übersetzt).

  • Klären Sie vorab mit der zuständigen Behörde, welche Dokumente genau benötigt werden.

  • Beginnen Sie frühzeitig mit den Sprachprüfungen (B2, C1 Medizin).

  • Halten Sie regelmäßigen Kontakt zur Behörde und fragen Sie freundlich nach dem aktuellen Stand.

Ja, in vielen Fällen können Sie bereits während des Anerkennungsprozesses mit einer sogenannten Berufserlaubnis arbeiten.
Diese Erlaubnis wird von der zuständigen Landesbehörde ausgestellt und gilt in der Regel:

  • für 1 bis 2 Jahre,

  • nur in einem bestimmten Bundesland oder für eine bestimmte Klinik,

  • und unter ärztlicher Aufsicht.

Sie dürfen also schon praktische Erfahrungen sammeln und in einer Klinik tätig sein, bis Sie die volle Approbation erhalten.
Voraussetzung sind meist nachgewiesene Deutschkenntnisse (B2 oder C1 Medizin) und vollständige Antragsunterlagen für die Anerkennung.


 

Unterschied zwischen Approbation und Berufserlaubnis

Kurz zusammengefasst:
Approbation = unbefristete, bundesweit gültige Berufszulassung zur selbstständigen Ausübung des Arztberufs in Deutschland.
Berufserlaubnis = zeitlich befristete, eingeschränkte Erlaubnis zu arbeiten — meist nur unter Aufsicht und oft nur für ein Bundesland oder eine bestimmte Einrichtung.


Vergleich auf einen Blick

MerkmalApprobationBerufserlaubnis
DefinitionStaatliche, unbefristete Zulassung zur eigenverantwortlichen Ausübung des Arztberufs.Befristete Erlaubnis zur beruflichen Ausübung unter bestimmten Auflagen (z. B. Aufsicht).
GültigkeitUnbefristet (sofern nicht entzogen).Befristet (häufig 1–2 Jahre); Verlängerung möglich, aber begrenzt.
GeltungsbereichBundesweit (in ganz Deutschland).Meist regional (Bundesland) oder an eine Klinik gebunden.
AufsichtKeine Pflicht zur dauerhaften ärztlichen Aufsicht — eigenverantwortlich.In der Regel nur unter ärztlicher Aufsicht / Anstellung mit Auflagen.
VoraussetzungenAnerkennung der Qualifikation (Gleichwertigkeit), Nachweis der gesundheitlichen Eignung, Führungszeugnis, meist Fachsprachzertifikat (C1 Medizin) bzw. FSP.Geringere/andere Anforderungen möglich; häufig genügt vorläufiger Sprachnachweis (z. B. B2) — variiert je nach Behörde.
MobilitätVolle Mobilität innerhalb Deutschlands.Eingeschränkte Mobilität — nur dort gültig, wo ausgestellt.
ZielDauerhafte Berufsausübung und ggf. Facharztweiterbildung als approbierter Arzt.Übergangslösung, um schon vor Abschluss des Anerkennungsverfahrens praktische Erfahrung zu sammeln.
Rechtliche GrundlageBundesrechtliche Vorschriften (Approbationsordnung, §§ im Gesundheitsrecht).Regelungen der jeweiligen Landesbehörde; Ermessensentscheidung.
WiderrufNur bei schwerwiegenden Gründen (z. B. Straftaten, Ungeeignetheit) möglich.Kann relativ leicht versagt oder widerrufen werden (z. B. bei Nichterfüllung von Auflagen).

Vergleich auf einen Blick

MerkmalApprobationBerufserlaubnis
DefinitionStaatliche, unbefristete Zulassung zur eigenverantwortlichen Ausübung des Arztberufs.Befristete Erlaubnis zur beruflichen Ausübung unter bestimmten Auflagen (z. B. Aufsicht).
GültigkeitUnbefristet (sofern nicht entzogen).Befristet (häufig 1–2 Jahre); Verlängerung möglich, aber begrenzt.
GeltungsbereichBundesweit (in ganz Deutschland).Meist regional (Bundesland) oder an eine Klinik gebunden.
AufsichtKeine Pflicht zur dauerhaften ärztlichen Aufsicht — eigenverantwortlich.In der Regel nur unter ärztlicher Aufsicht / Anstellung mit Auflagen.
VoraussetzungenAnerkennung der Qualifikation (Gleichwertigkeit), Nachweis der gesundheitlichen Eignung, Führungszeugnis, meist Fachsprachzertifikat (C1 Medizin) bzw. FSP.Geringere/andere Anforderungen möglich; häufig genügt vorläufiger Sprachnachweis (z. B. B2) — variiert je nach Behörde.
MobilitätVolle Mobilität innerhalb Deutschlands.Eingeschränkte Mobilität — nur dort gültig, wo ausgestellt.
ZielDauerhafte Berufsausübung und ggf. Facharztweiterbildung als approbierter Arzt.Übergangslösung, um schon vor Abschluss des Anerkennungsverfahrens praktische Erfahrung zu sammeln.
Rechtliche GrundlageBundesrechtliche Vorschriften (Approbationsordnung, §§ im Gesundheitsrecht).Regelungen der jeweiligen Landesbehörde; Ermessensentscheidung.
WiderrufNur bei schwerwiegenden Gründen (z. B. Straftaten, Ungeeignetheit) möglich.Kann relativ leicht versagt oder widerrufen werden (z. B. bei Nichterfüllung von Auflagen).

Um als ausländischer Arzt oder Ärztin in Deutschland die Approbation zu erhalten, müssen Sie eine Reihe von offiziellen Dokumenten bei der zuständigen Landesbehörde oder Ärztekammer einreichen. Diese Unterlagen dienen der Überprüfung Ihrer Qualifikation, Identität und Eignung.


1. Persönliche Dokumente

  • Reisepass oder Personalausweis

  • Geburtsurkunde

  • Biografischer Lebenslauf (tabellarisch, mit Angaben zu Ausbildung und Berufserfahrung)


2. Nachweise über Ausbildung und Beruf

  • Ärztliches Diplom / Abschlusszeugnis

  • Fächer- und Stundenübersicht Ihres Medizinstudiums

  • Nachweise über Berufserfahrung, Praktika oder Famulaturen

  • ggf. Kenntnisprüfung / Eignungsnachweis, falls Unterschiede zur deutschen Ausbildung bestehen


3. Sprachliche Nachweise

  • Deutschkenntnisse B2 (Allgemeinsprache)

  • C1 Medizin / Fachsprachprüfung für die Arbeit im medizinischen Alltag


4. Rechtliche und gesundheitliche Nachweise

  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland (und ggf. Deutschland)

  • Gesundheitszeugnis / ärztliches Attest (Nachweis über gesundheitliche Eignung)


5. Sonstige Unterlagen

  • Aufenthaltstitel oder Visum (bei Nicht-EU-Staatsangehörigen)

  • Beglaubigungen aller ausländischen Dokumente

  • Übersetzungen aller Unterlagen ins Deutsche durch einen vereidigten Übersetzer


Ärzte mit einem Abschluss aus einem sogenannten Drittstaat müssen in Deutschland häufig eine Kenntnisprüfungablegen, um die Approbation zu erhalten. Drittstaaten sind Länder, die nicht zur Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gehören. Die Notwendigkeit einer Kenntnisprüfung hängt davon ab, ob die Ausbildung als gleichwertig mit der deutschen ärztlichen Ausbildung anerkannt wird.

🌍 Länder, deren Ärzte häufig eine Kenntnisprüfung benötigen

Ärzte aus den folgenden Ländern müssen in der Regel eine Kenntnisprüfung ablegen, da ihre Ausbildung nicht automatisch als gleichwertig anerkannt wird:

  • Syrien

  • Ägypten

  • Indien

  • Pakistan

  • Bangladesch

  • Nigeria

  • Philippinen

  • Russland

  • Ukraine

  • Türkei

  • Vereinigte Staaten von Amerika

  • Kanada

  • Brasilien

  • Kolumbien

  • Mexiko

Bitte beachten Sie, dass diese Liste nicht abschließend ist. Die Notwendigkeit einer Kenntnisprüfung hängt von der individuellen Bewertung Ihrer Ausbildung durch die zuständige Approbationsbehörde ab. Einige Länder haben bilaterale Abkommen mit Deutschland, die eine vereinfachte Anerkennung ermöglichen.

📌 Wichtige Hinweise

  • Individuelle Prüfung: Die zuständige Approbationsbehörde prüft individuell, ob Ihre Ausbildung gleichwertig ist oder ob eine Kenntnisprüfung erforderlich ist.

  • Vorbereitung: Sollte eine Kenntnisprüfung notwendig sein, empfiehlt es sich, Vorbereitungskurse zu besuchen, um sich optimal auf die Prüfung vorzubereiten.

  • Beratung: Nutzen Sie Beratungsangebote wie die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit oder lokale Beratungsstellen, um Informationen und Unterstützung zu erhalten.

Für detaillierte Informationen und spezifische Anforderungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Approbationsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie tätig werden möchten.

Ja, alle relevanten Unterlagen für die Anerkennung Ihres ausländischen Arzt-Diploms müssen in Deutschland übersetzt und beglaubigt eingereicht werden.


1️⃣ Warum ist das notwendig?

  • Die Approbationsbehörden müssen Ihre Dokumente prüfen können.

  • Nur deutsche Übersetzungen von amtlich anerkannten Übersetzern werden akzeptiert.

  • Beglaubigungen gewährleisten die Echtheit der Originaldokumente.


2️⃣ Welche Unterlagen müssen übersetzt und beglaubigt werden?

  • Ärztliches Diplom / Abschlusszeugnis

  • Fächer- und Stundenübersicht des Studiums

  • Berufserfahrungsnachweise / Arbeitszeugnisse

  • Führungszeugnis / polizeiliche Nachweise (sofern aus dem Ausland)

  • Geburtsurkunde

  • Weitere behördlich geforderte Dokumente


3️⃣ Wie funktioniert die Beglaubigung?

  • Beglaubigte Kopien können in Ihrem Heimatland durch Notare oder zuständige Behörden erstellt werden.

  • In Deutschland werden Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer anerkannt.

  • Manche Behörden verlangen zusätzlich eine Apostille oder Legalisierung für Dokumente aus Drittstaaten.

1. Antrag auf Approbation

  • Gebührenhöhe: Zwischen 150 und 1.000 Euro, abhängig vom Verwaltungsaufwand der zuständigen Behörde. bezreg-koeln.nrw.de

2. Kenntnisprüfung (falls erforderlich)

  • Gebührenhöhe: Zwischen 400 und 1.350 Euro, je nach Bundesland. Beispielsweise:

    • Bayern: ca. 520–800 €

    • Berlin: ca. 540 €

    • Hessen: ca. 1.350 €

    • Schleswig-Holstein: 400 € (2. und 3. Prüfversuch jeweils 750 €) marburger-bund.de+1

3. Fachsprachprüfung (falls erforderlich)

  • Gebührenhöhe: In Berlin beträgt die Verwaltungsgebühr 420 €. aekb.de

4. Übersetzungen und Beglaubigungen

  • Kosten: Für Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 420 € anfallen. bibb.de

5. Gutachten zur Gleichwertigkeitsprüfung (bei Drittstaaten-Abschlüssen)

  • Kosten: Die Erstellung eines Gutachtens kann bis zu 1.773 € kosten. bezreg-muenster.de


💸 Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten

Für Personen, die in Deutschland leben, arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind oder deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, können die Kosten für das Anerkennungsverfahren ganz oder teilweise übernommen werden. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören:

  • Gebühren für das Anerkennungsverfahren

  • Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen

  • Fahrtkosten

  • Gebühren für die Beschaffung von Dokumenten

  • Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen Anerkennungsportal

Die Beantragung der finanziellen Unterstützung muss vor dem Antrag auf Anerkennung erfolgen. Nur dann können die Kosten übernommen werden. Wer keine finanzielle Förderung erhält, kann die Kosten in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben.


📌 Fazit

Die Gesamtkosten für den Anerkennungsprozess und die Prüfungen können je nach individuellen Umständen und Bundesland zwischen ca. 1.000 € und über 3.000 € liegen. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen und Kosten in dem Bundesland zu informieren, in dem die Approbation beantragt werden soll. Zudem sollte die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung geprüft werden.


📊 Übersicht der Prüfungs- und Antragsgebühren für Ärzte in Deutschland

BundeslandFachsprachprüfung (C1)KenntnisprüfungAntrag auf ApprobationQuelle
Baden-Württemberg420 €1.100 €450 €Marburger Bund
Bayern550 €ca. 520 €200 €Marburger Bund
Berlin420 €540 €430 €Marburger Bund
Brandenburg487 €799 €450 €Marburger Bund
Bremen530 €730 €300 €Marburger Bund
Hamburg550 €900 €340 €Marburger Bund
Hessen650 €1.350 €600 €Marburger Bund
Mecklenburg-Vorpommern700 €640 €450 €Marburger Bund
Niedersachsen490 €830 €300 €Marburger Bund
Nordrhein-Westfalen350 €1.050 €250 €Marburger Bund
Rheinland-Pfalz425 €1.100 €300 €Marburger Bund
Saarlandca. 390 €500 €250 €Marburger Bund
Sachsen590 €850 €300 €Marburger Bund
Sachsen-Anhalt500 €771 €300 €Marburger Bund
Schleswig-Holstein470 €400 €200 €Marburger Bund

🔍 1. Nutzung offizieller Jobportale

Viele Kliniken und Krankenhäuser veröffentlichen offene Stellen direkt auf ihren Webseiten oder auf spezialisierten Plattformen wie:

Diese Portale bieten oft Filter nach Fachrichtung, Region und Anstellungsart.

🤝 2. Kliniken mit Erfahrung in der Integration ausländischer Ärzte

Viele große Krankenhäuser, insbesondere Universitätskliniken oder kommunale Häuser, haben eigene Programme zur Unterstützung ausländischer Ärzte. Diese Kliniken helfen häufig bei:

  • der Beantragung der Berufserlaubnis oder Approbation,

  • Vorbereitung auf die Fachsprach- oder Kenntnisprüfung,

  • Sprachkursen oder Hospitationen.

🗣️ 3. Netzwerke und persönliche Kontakte

Der Austausch mit anderen internationalen Ärzten ist besonders hilfreich. Es gibt viele Online-Communities und Facebook-Gruppen (z. B. Ärzte in Deutschland – Anerkennung & Approbation), in denen Erfahrungen geteilt und Kliniken empfohlen werden.

🧭 4. Beratung durch offizielle Stellen

Kostenlose Unterstützung bieten u. a.:

  • Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) – hilft bei der Orientierung im Anerkennungsprozess und kann auch zu Arbeitsmöglichkeiten beraten.

  • IQ Netzwerk Deutschland – bietet regionale Beratung und Vermittlung.

  • Agentur für Arbeit – kann bei der Arbeitsplatzsuche und Anerkennung finanziell und organisatorisch unterstützen.

🩺 5. Hospitationen und Praktika

Ein Hospitationsplatz in einer Klinik ist oft der beste Einstieg. So können Sie Ihre Fähigkeiten zeigen, Kontakte knüpfen und manchmal direkt eine feste Stelle erhalten.


💡 Tipp:
Erwähnen Sie in Ihrer Bewerbung, dass Sie sich bereits im Anerkennungsverfahren befinden oder über eine Berufserlaubnis verfügen – das signalisiert Motivation und Verlässlichkeit.

🔍 Beispiele für Förderprogramme & Integrationsangebote

Programm / InitiativeBundesland / TrägerWas wird angeboten / wer wird unterstützt?
Specialized! (ZAV / Bundesagentur für Arbeit)Bundesweit, z. B. HessenÄrzte aus dem Ausland werden rekrutiert, Unternehmen & Kliniken mit Partnerländern zusammengebracht. Unterstützung bei Anerkennung, Visum, Vermittlung und Qualifizierung, während das Anerkennungsverfahren läuft. Bundesagentur für Arbeit+1
IQmed MV – Kompetenztraining für internationale Ärztinnen und ÄrzteMecklenburg-VorpommernSpezielle Kurse, Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung, medizinisches Fachdeutsch, Unterstützung in Integration in Klinikalltag. Bundesärztekammer
IQuaMed / IQ Netzwerk NRWNordrhein-WestfalenBeratungs- und Qualifizierungsseminare für ausländische Ärzt*innen, insbesondere Vorbereitung auf Fachsprach- und Kenntnisprüfungen. bdc.de
Orientierungshilfen Baden-WürttembergBaden-WürttembergHilfestellungen und Informationen (z. B. für Dokumente, Verfahren, Integration in Beruf) durch die Landesärztekammer. aerztekammer-bw.de
Berufserlaubnis in Arztpraxen in SachsenSachsenSeit 2025 dürfen ausländische Ärztinnen und Ärzte mit Berufserlaubnis auch ambulant in Praxen arbeiten – als Ausbildungsassistenten unter Aufsicht. Ärzte für Sachsen

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Fragen zur Fachsprachprüfung für Ärzte

Die Fachsprachprüfung (FSP) ist eine spezielle Sprachprüfung auf dem Niveau C1 Medizin, die ausländische Ärztinnen und Ärzte ablegen müssen, um ihre sprachliche Eignung für die ärztliche Tätigkeit in Deutschland nachzuweisen. Sie prüft, ob Sie medizinische Fachbegriffe korrekt anwenden und mit Patienten, Angehörigen und Kollegen sicher kommunizieren können. Die Prüfung wird von der zuständigen Landesärztekammer organisiert und ist Voraussetzung für die Approbation.

Die Fachsprachprüfung für Ärzte wird in Deutschland in der Regel von der zuständigen Landesärztekammerdurchgeführt.
Das bedeutet: In jedem Bundesland ist eine bestimmte Ärztekammer oder Behörde verantwortlich, die die Prüfung organisiert, durchführt und bewertet.

In den meisten Fällen:

  • erfolgt die Anmeldung über die Approbationsbehörde des jeweiligen Bundeslandes,

  • diese leitet Ihre Unterlagen an die zuständige Ärztekammer weiter,

  • und die Ärztekammer lädt Sie anschließend zur Fachsprachprüfung (C1 Medizin) ein.

💡 Beispiel:

  • In Nordrhein-Westfalen führen die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe die Prüfung durch.

  • In Bayern ist die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) zuständig.

  • In Berlin übernimmt die Ärztekammer Berlin die Organisation.

In einigen Bundesländern (z. B. Sachsen-Anhalt oder Thüringen) ist die Approbationsbehörde direkt für die Fachsprachprüfung verantwortlich, arbeitet aber eng mit Ärztekammern oder externen Prüfern zusammen.

🔎 Wichtig:
Nur die Fachsprachprüfung der offiziell anerkannten Landesärztekammern wird bundesweit im Anerkennungsverfahren akzeptiert. Private Sprachzertifikate (z. B. telc C1 Medizin) können eine gute Vorbereitung sein, ersetzen die Kammerprüfung jedoch nicht.

Die Fachsprachprüfung besteht in der Regel aus drei Teilen:

  1. Arzt-Patienten-Gespräch – Sie führen ein Gespräch mit einem simulierten Patienten, um Ihre Kommunikationsfähigkeit und Empathie zu zeigen.

  2. Dokumentation – Sie erstellen einen Arztbrief oder einen Bericht über das Gespräch.

  3. Arzt-Arzt-Gespräch – Sie besprechen den Fall mit einem ärztlichen Kollegen (meist einem Prüfer).
    Die Prüfung dauert meist ca. 60 Minuten und findet mündlich-praktisch statt.

Voraussetzung ist in der Regel ein B2-Sprachzertifikat (allgemeines Deutsch) von anerkannten Institutionen wie Goethe, telc oder ÖSD.
Die Fachsprachprüfung selbst prüft das C1-Niveau in medizinischer Fachsprache – Sie müssen also über ein sehr gutes Verständnis medizinischer Terminologie und sicherer Ausdrucksweise verfügen.

Für die Anerkennung als Arzt in Deutschland ist ein Sprachnachweis auf zwei Ebenen erforderlich:

  1. Allgemeines Deutschzertifikat auf Niveau B2
    Dieses Zertifikat müssen Sie vor der Anmeldung zur Fachsprachprüfung vorlegen.
    Es weist nach, dass Sie im Alltag und im Beruf sicher auf Deutsch kommunizieren können.

  2. Fachsprachprüfung (C1 Medizin)
    Diese Prüfung ersetzt das C1-Zertifikat im medizinischen Bereich. Sie wird von der Landesärztekammerdurchgeführt und prüft Ihre Fähigkeit, medizinisch korrekt und patientenverständlich zu sprechen, zu dokumentieren und mit Kollegen zu kommunizieren.


Akzeptierte Sprachzertifikate (B2)

Die deutschen Behörden und Ärztekammern erkennen in der Regel nur Sprachzertifikate von anerkannten Prüfungsinstitutionen an, darunter:

  • Goethe-Institut

  • telc (The European Language Certificates)

  • ÖSD (Österreichisches Sprachdiplom Deutsch)

  • TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache)

👉 Wichtig: Das Zertifikat muss ausdrücklich das Niveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) bestätigen.
Online- oder interne Sprachschulzertifikate werden in der Regel nicht akzeptiert.


💡 Zusammenfassung

NachweisSprachniveauWer stellt es aus?Zweck
Allgemeines SprachzertifikatB2Goethe, telc, ÖSD, TestDaFVoraussetzung für Anmeldung zur Fachsprachprüfung
Fachsprachprüfung (medizinisch)C1 MedizinLandesärztekammerNachweis der fachsprachlichen Kompetenz für die Approbation

📌 Tipp:
Viele Bundesländer verlangen das B2-Zertifikat bereits bei der Antragstellung auf Approbation.
Das C1-Niveau müssen Sie dann über die bestandene Fachsprachprüfung nachweisen – ein separates C1-Zertifikat einer Sprachschule ist nicht erforderlich, kann aber hilfreich zur Vorbereitung sein.

Eine gute Vorbereitung ist entscheidend. Empfehlenswert sind:

  • Vorbereitungskurse für die FSP (C1 Medizin) – viele Sprachschulen und Onlineanbieter bieten spezielle Trainingsprogramme an. (wie z.B. Enunciate!)

  • Übungsfälle & Arztbriefe schreiben,

  • Gespräche simulieren (Patientenaufnahme, Arztbrief, kollegiale Übergabe),

  • Medizinische Fachsprache lernen (Anamnese, Diagnostik, Therapie).
    💡 Tipp: Nutzen Sie Materialien der Ärztekammer oder Musterprüfungen, um sich mit dem Ablauf vertraut zu machen.

Ja, es gibt Beispielaufgaben und Übungsmaterialien, die Ihnen helfen, sich gezielt auf die Fachsprachprüfung für Ärzte (C1 Medizin) vorzubereiten.
Allerdings werden keine vollständigen offiziellen Musterprüfungen von den Ärztekammern veröffentlicht, da der genaue Prüfungsinhalt vertraulich ist.


🩺 Was Sie stattdessen nutzen können

Viele Landesärztekammern und Sprachinstitute stellen Beispielaufgaben oder Informationsbroschüren zur Verfügung, die den Aufbau und die Anforderungen der Prüfung erklären.
Dazu gehören z. B.:

  • Arzt-Patienten-Gespräch (Anamnese): typischer Dialog mit einem Patienten, bei dem Sie Fragen zu Symptomen, Vorgeschichte und Beschwerden stellen.

  • Dokumentation: Schreiben eines Arztbriefs oder einer Epikrise über das Gespräch.

  • Arzt-Arzt-Gespräch: mündliche Fallübergabe oder Diskussion mit einem Kollegen über Diagnose und Therapie.


📚 Empfohlene Übungsmaterialien & Quellen

  • Ärztekammer-Websites (z. B. Nordrhein, Baden-Württemberg, Bayern) bieten Infoblätter zum Prüfungsablauf.

  • telc C1 Medizin Musterprüfung – sehr hilfreich, um sich mit medizinischem Deutsch und typischen Prüfungssituationen vertraut zu machen.

  • Verlage und Online-Plattformen, z. B. Schritt für Schritt zur Fachsprachprüfung Medizin, Deutsch für Ärztinnen und Ärzte oder FSP-Vorbereitungskurse (z. B. von VHS, iQ Netzwerk, Inlingua).

  • YouTube-Kanäle und Lernportale mit Simulationen von Arztgesprächen und Fallbeispielen.


💡 Tipp zur Vorbereitung

Nutzen Sie reale medizinische Fälle und üben Sie regelmäßig:

  • Anamnesegespräche führen,

  • Arztbriefe schreiben,

  • Fachvokabular aktiv anwenden.

Ein gezieltes Training – besonders in Gruppen oder mit einem Sprachtrainer für medizinisches Deutsch – hilft, Sicherheit und Routine für die Prüfung zu gewinnen.

BundeslandKosten Fachsprachprüfung C1 (Ärztekammer/amtlich)
Baden-Württemberg~ 420 € (Marburger Bund)
Bayern~ 550 € (Marburger Bund)
Berlin~ 420 € (Marburger Bund)
Brandenburg~ 487 € (Marburger Bund)
Bremen~ 530 € (Marburger Bund)
Hamburg~ 550 € (Marburger Bund)
Hessen~ 650 € (Marburger Bund)
Mecklenburg-Vorpommern~ 700 € (Marburger Bund)
Niedersachsen~ 490 € (Marburger Bund)
Nordrhein~ 350 € (Marburger Bund)
Westfalen-Lippe~ 400 € (Marburger Bund)
Rheinhessen~ 425 € (Marburger Bund)
Sachsen~ 590 € (Marburger Bund)
Sachsen-Anhalt~ 500 € (Marburger Bund)
Thüringen~ 600 € (Marburger Bund)
  • Direkt im Anschluss an die Prüfung:
    Eine kurze mündliche Rückmeldung erhalten Sie manchmal direkt, z. B. zur bestandenen oder nicht bestandenen Teilprüfung (abhängig von der Kammer).

  • Offizielle schriftliche Mitteilung:
    Das endgültige Ergebnis wird Ihnen in der Regel schriftlich von der Landesärztekammer zugestellt. Die Bearbeitungszeit zwischen der Fachsprachprüfung und der Bekanntgabe des Ergebnisses variiert je nach Bundesland und Prüfungsstelle, liegt aber in der Regel zwischen 2 und 6 Wochen.

FAQ

Nach der Fachsprachprüfung

Die Fachsprachprüfung (C1 Medizin) kann in Deutschland mehrmals wiederholt werden, die genaue Anzahl hängt vom Bundesland ab, da die Prüfungsordnung länderabhängig ist.


🔹 Typische Regelungen:

BundeslandMaximale Wiederholungen / Hinweise
Nordrhein-WestfalenIn der Regel bis zu 3 Wiederholungen erlaubt.
Bayern3 Versuche innerhalb eines bestimmten Zeitraums; bei Wiederholungen kann Vorbereitungskurs empfohlen werden.
Berlin3–4 Versuche möglich, danach Prüfung erst nach erneuter Anmeldung oder Teilnahme an einem Vorbereitungskurs.
Baden-Württemberg3 Versuche; danach Genehmigung für weitere Wiederholungen nur nach erneuter Beratung.
Andere BundesländerVariiert meist zwischen 2–3 Wiederholungen, teilweise mit Wartefrist von 2–6 Monaten zwischen den Versuchen.

🔹 Wichtige Hinweise:

  • Zwischen den Prüfungen gibt es in der Regel eine Wartefrist von einigen Wochen bis Monaten (z. B. 3–6 Monate).

  • Viele Kandidaten nutzen diese Zeit für gezielte Vorbereitungskurse oder Einzeltrainings in medizinischem Deutsch.

  • Wiederholungen sind kostenpflichtig, da die Prüfungsgebühren für jeden Versuch erneut anfallen.

Die Gültigkeit des Ergebnisses der Fachsprachprüfung (FSP) für ausländische Ärztinnen und Ärzte variiert je nach Bundesland. In einigen Bundesländern beträgt die Gültigkeit in der Regel 3 Jahre. Eine ärztliche Tätigkeit im Rahmen einer Berufserlaubnis kann die Gültigkeit der Fachsprachenprüfung verlängern

In Deutschland werden Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung in der Regel nach dem TV-Ärzte / TV-Ärzte VKA(Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern) oder nach bundeslandabhängigen Tarifverträgen bezahlt. Die Gehaltsstufe hängt nicht von der Herkunft, sondern von Berufserfahrung, Weiterbildungsjahren und Position ab.


🔹 Typische Einstiegsgehälter

Position / Jahr der WeiterbildungBruttogehalt pro Monat (ca.)Tarifvertrag
Assistenzarzt 1. Jahr (m/w/d)4.500 – 4.800 €TV-Ärzte / TV-Ärzte VKA
Assistenzarzt 2. Jahr4.800 – 5.200 €TV-Ärzte / TV-Ärzte VKA
Assistenzarzt 3. Jahr5.000 – 5.500 €TV-Ärzte / TV-Ärzte VKA
Assistenzarzt 4.–5. Jahr5.200 – 5.800 €TV-Ärzte / TV-Ärzte VKA
Facharzt / Oberarzt in Weiterbildung5.500 – 6.500 €TV-Ärzte / TV-Ärzte VKA

💡 Hinweis: Die Gehälter können je nach Bundesland, Krankenhausgröße, Zusatzleistungen (z. B. Nacht-/Wochenenddienste, Zuschläge) und Tarifgebiet variieren.